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Kann ein Schadenfreiheitsrabatt auch nachträglich noch gerettet werden?

Wenn mit einem Auto ein Unfall verursacht wurde, so bezahlt diesen ja die Kfz Haftpflichtversicherung bzw. Kaskoversicherung. Allerdings verliert man als Versicherter ja mit der Regulierung auch seinen bereits erhaltenen Schadenfreiheitsrabatt. Kann ein solcher Schadenfreiheitsrabatt auch noch nachträglich gerettet werden? Also beispielsweise nach einigen Monaten, wenn man feststellt das es sinnvoller gewesen wäre den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen? Oder ist dies mit durchgeführter Regulierung nicht mehr möglich?

Antwort

Die nachträgliche Rettung des Schadenfreiheitsrabatts ist durchaus möglich, allerdings mit Einschränkungen. So kann ein regulierter Schaden nur innerhalb einer gewissen Frist von der Versicherung wieder zurückgekauft werden. Diese Frist beträgt in der Regel 6 Monate nach der Schadenregulierung. Manche Versicherer bieten diese Möglichkeit allerdings sogar bis zu 12 Monate, teilweise kann ein Betreuer (Versicherungsmakler, Vertreter etc.) hier auch noch etwas erreichen. Grundsätzlich ist ein Schadenrückkauf nicht bei einer Vollkaskoversicherung möglich.

Allerdings informieren gute Kfz Versicherungen Ihre Kunden ob es unter Umständen sinnvoll ist, einen Schaden selbst zu bezahlen oder nicht. Dazu informieren die Versicherer Ihre Kunden mit einem entsprechenden Schreiben und einer Beispielrechnung welchen Nachteil Sie durch die Regulierung über die Versicherung haben. Noch vor der Schadenregulierung wissen Versicherte bei guten Gesellschaften, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist einen Schaden unter Umständen selbst zu bezahlen.
 

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