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Kann die Rente aus einer Betrieblichen Altersvorsorge vererbt werden?

Viele Arbeitnehmer erhalten von Ihrem Arbeitgeber einer Betriebliche Altersvorsorge. Manche Arbeitnehmer erhalten diese Betriebsrente auf Grund einer tarifvertraglichen Einigung. Doch was genau passiert mit der Betrieblichen Altersvorsorge wenn der Arbeitnehmer stirbt? Kann die Rente aus einer Betrieblichen Altersvorsorge vererbt werden?

Antwort

Die meisten Renten aus einer Betrieblichen Altersvorsorge können nicht an den Ehepartner oder Lebenspartner vererbt werden. Insbesondere wenn die Betriebliche Altersvorsorge bei einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder mit Hilfe eines Pensionsfonds durchgeführt wird, kann die Leistung aus dieser nicht weiter geerbt werden.

Es gibt aber auch Versicherungsunternehmen die in Ihren Betrieblichen Altersversorgungen, auch einen Hinterbliebenen Schutz integrieren. Dann beinhaltet diese Produkt eine Betriebswitwer oder Betriebswitwen Rente. Auch eine einmalige Leistung kann als Hinterbliebenenversorgung in einer Betrieblichen Altersvorsorge mit angeboten werden. In diesem Falle würde das nicht verbrauchte Kapital an die Hinterbliebenen ausgezahlt.


Grundsätzlich sieht eine Betriebliche Altersvorsorge nur eine Leistung für den Arbeitnehmer vor, welcher sich auch die Ansprüche erarbeitet. Die Absicherung eines Hinterbliebenen ist mit dieser Altersvorsorge, eher als zweitrangig zu betrachten. Hier empfiehlt es sich eventuell auf andere Versicherungsprodukte, für die Hinterbliebenen Absicherung zurückzugreifen. Beispielsweise kann das Kapital welches mit einer Rentenversicherung oder einer Lebensversicherung angespart worden ist, auch vererbt werden.

 

 


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