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Kann bei Änderung des Berufs die Private Berufsunfähigkeitsversicherung behalten werden?

Mittlerweile ist ein Job nicht mehr so sicher. Manchmal kann es ja auch dazu kommen, dass ein völlig neuer Beruf erlernt oder als Quereinsteiger einen anderen Berufszweig verfolgt. Wie sieht das dann mit der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung aus? Kann bei Änderung des Berufs die Private Berufsunfähigkeitsversicherung behalten werden? Auch dann wenn ein kaufmännischer Beruf versichert wurde und dann ein körperlich Job ausgeführt wird?

Antwort

Es kommt ein wenig auf den Tarif der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung an. Gerade die neuen Tarif sehen vor, dass eine einmal abgeschlossene BU Versicherung bestehen bleibt. Auch dann wenn der Versicherte von einer Bürotätigkeit in einen Beruf mit schwerer körperlicher Arbeit wechselt. Hier muss keine Änderung des Versicherungsschutzes vorgenommen werden. Auch erfolgt keine Beitragserhöhung oder ähnliches. Der neue Job ist einfach mitversichert.

Etwas anders kann dies hingegen bei manchen älteren Tarifen aussehen. Hier müssen Versicherte durchaus Ihren Wechsel des Berufs bei der Versicherung angeben. Teilweise kann sich der Berufswechsel auf den Versicherungsschutz auswirken, indem zum Beispiel bestimmte Klauseln für den neuen Beruf entfallen (z.B. der Verzicht auf die Abstrakte Verweisung).

 

Im übrigen versichern die neuen Tarife dann auch einen Beruf bei einem Berufswechsel, den Sie sonst überhaupt nicht versichern würden. Hat also ein Kaufmann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und wird dann zum Sprengmeister, würde er seinen bestehenden BU Schutz behalten – und das als Sprengmeister.
 


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