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Können Versicherte gegen eine Gebühr Guthaben aus Ihrer Rentenversicherung nehmen?
Es kommt ja durchaus einmal vor, dass Geld dringend benötigt wird. Viele Menschen haben eine Private Rentenversicherung mit einem entsprechend hohen Guthaben – häufig viele Tausend Euro. Können Versicherte gegen eine Gebühr Guthaben aus Ihrer Rentenversicherung nehmen? Und das Geld dann später wieder in die Rentenversicherung einzahlen, um weiterhin den vollen Versicherungsschutz zu behalten.
Antwort
Bei einer solchen Kapitalentnahme aus dem Guthaben einer Rentenversicherung, handelt es sich um ein Policendarlehn. Dabei entnehmen Versicherte Guthaben aus Ihrer Rentenversicherung und müssen dieses dann auf unterschiedliche Art und Weise an die Versicherung zuzüglich Zinsen zurückzahlen. Je nach Versicherung und Tarif haben Versicherte die Möglichkeit das entnommende Guthaben durch monatliche Beitragszahlungen wieder einzuzahlen. Oder Versicherte verringern Ihre Ablaufleistung, was aber den Versicherungsschutz der Privaten Rentenversicherung verringert. Ansonsten lässt sich auch das Leistungsdatum auf einen späteren Zeitpunkt verlegen, so dass Versicherte durch längere Beitragszeiten die Kapitalentnahme wieder einzahlen.
Wie hoch die Zinsen aber für ein solches Policendarlehn liegen, unterscheidet sich von Versicherung zu Versicherung. Interessierte Versicherte sollten einfach mal bei Ihrer Versicherung anrufen dies nachfragen. Es gibt aber auch andere Anbieter welche zum Teil mit attraktiven Zinsen überzeugen können. Diese Anbieter gewähren Kunden im Grunde ein normales Darlehn, verwenden die Police aber als Sicherheit. Ein solcher seriöser Anbieter ist zum Beispiel Cashlife.
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