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Ist eine Private Rentenversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Um etwas Geld für das Alter anzusparen, wird gerne eine Private Rentenversicherung angeboten. Das erscheint ja auch ganz sinnvoll, um so später die Gesetzliche Rente aufzubessern. Allerdings bieten manche Versicherungen eine Rentenversicherung zusammen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung an. Ist aber eine Private Rentenversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll? Immerhin ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ja auch recht sinnvoll.
Antwort
In der Tat bieten einige Versicherungen Ihre Private Rentenversicherung zusammen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung an. Allerdings empfiehlt es sich eher die Sparverträge von den Risikoverträgen separat zu abzuschließen und diese nicht zu kombinieren. Das vereinfacht zum Beispiel eine mögliche Beitragsfreistellung oder Beitragsstundung. Auch sind Versicherte deutlich flexibler mit Ihrer Absicherung.
Es empfiehlt sich eher über den Abschluss einer separaten Privaten Rentenversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken. Hier sollten sich Interessenten allerdings umfassend beraten lassen, da es bei beiden Absicherungen sehr viel zu beachten gilt. Insbesondere die Berufsunfähigkeitsversicherung beinhaltet einige schwierige Fallstricke, bei denen Versicherte unter Umständen deutliche Leistungseinschränkungen hinnehmen müssen.
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Dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist, da haben Sie Recht. Wie sinnvoll allerdings eine private Rentenversicherung ist, da muss ich Ihnen widersprechen.
Private Rentenversicherungen sind nichts anderes als Lebensversicherungen mit einem neuen Namen. Lediglich die Auszahlungsweise als monatliche Rente unterscheidet sich im Vergleich zur Lebensversicherung, bei der die Kunden meistens eine Einmalbezahlung bekommen. Daher haben diese Rentenversicherungen auch die gleichen Nachteile wie Lebensversicherungen: Hohe Kosten, sehr lange Laufzeit, Undurchsichtigkeit, Unflexibilität, Steuern, schlechte Renditen uvm.
Schließt der Verbraucher nun eine Private Rentenversicherung gekoppelt mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab, entstehen ihm noch mehr Nachteile. Wie Sie bereits schreiben, sind solche Mischprodukte nicht zu empfehlen – Sparen und Versichern sollte man immer trennen! So lässt sich später nicht nur ein Betragsanteil beitragsfrei stellen bzw. kündigen, sondern beide oder keiner. Auch die herben Verluste, die der Versicherungsnehmer bei einer vorzeitigen Beendung des Vertrages macht, sollen nicht unerwähnt bleiben. Es empfiehlt sich daher immer seine Policen professionell kündigen zu lassen.
Es stimmt das Private Rentenversichrungen einen entsprechenden Kostenanteil besitzen. Dieser liegt bei etwa 4% bis 5% der gesamten Einzahlungen zzgl. einem Kostenanteil in der Rentenauszahlung. Doch Kosten haben Sparer überall und hier kann sich eine gute Rentenversicherung durchaus besser positionieren.
Was wäre die Alternative zur Rentenversicherung? Ein Fondssparplan welcher durch den Ausgabeaufschlag ebenfalls 5% Kostenanteil besitzt? Oder ein ETF Sparplan welcher auch Kosten von 2% besitzt zzgl. 25% Abgeltungssteuer auf den Ertrag (abzgl. 801€ Freibetrag) zu zahlen ist? Auch Banksparpläne sind mit entsprechenden Kosten verbunden. Jedes Unternehmen muss sich irgendwie finanzieren, die Banken langen hier zum Teil recht deutlich zu. Die klassischen Anlageprodukte haben teilweise noch höhere Kosten als die 5%.
Bei guten fondsgebundenen Rentenversicherungen zahlen Versicherte einmal die Abschlusskosten und können dann beispielsweise jedes Jahr Ihre Fondsanlage umswitchen. Ausgabeaufschlag und Abgeltungssteuer greifen bei einer Rentenversicherung (die entsprechend lange bespart wird) nicht. Die spätere monatliche Rente ist mit dem Ertragsanteil zu versteuern welcher sich nach dem Alter des Versicherten richtet. Im Alter von 60 Jahren müssen Versicherte gerade einmal 22% der monatlichen Rentenzahlung mit Ihrem dann individuellen Steuersatz versteuern. Dementsprechend ist der steuerliche Aspekt bei den Rentenversicherungen durchaus in Ordnung.
Im Hinblick auf die Unflexibilität haben die Versicherungen schon nachgebessert. Gute Tarife erlauben Beitragsfreistellungen, Beitragsstundungen, Aufstockungen, einmalige Zuzahlungen, Entnahmen und einen flexiblen Umgang mit dem Guthaben (einmalige Auszahlung, Rentenumwandlung, Depotübertrag).
Die herben Verluste bei einer Kündigung einer Rentenversicherung erklären sich dadurch, dass Versicherte in den ersten Jahren der Versicherung (meistens in den ersten 4 bis 5 Jahren) die Kosten abbezahlen. Wird die Police innerhalb dieser Zeit gekündigt, gibt es eben keinen Rückskaufwert. Das sollten Interessenten wissen. Aber: eine Rentenversicherung für die Private Altersvorsorge wird nicht abgeschlossen um Sie alle 5 Jahre zu kündigen. Diese sollte im ideal Fall die komplette Laufzeit bespart werden und entwickelt auf lange Sicht eben durchaus gute Renditen und "frisst" nicht nur die Beiträge der Versicherten auf.
Allerdings eines ist durchaus richtig: Sollte sich die Politik dazu durchbringen können (was auch schon diskutiert wird) Fondssparpläne mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren, von der Abgeltungssteuer zu befreien und den Steuervorteil der Ertragsanteilbesteuerung im Rentenalter zu gewähren, so können diese eine wirklich sinnvolle Alternative zu einer fondsgebundenen Rentenversicherung sein.