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Ist die Auszahlung eines Privaten Pflegetagegeld sozialversicherungspflichtig?

Viele Menschen haben für den Fall einer Pflegebedürftigkeit eine Private Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen. Diese bezahlt im Leistungsfall eine entsprechende Summe aus. Ist diese Auszahlung eines Privaten Pflegetagegeld sozialversicherungspflichtig? Wird diese Pflegetagegeld Auszahlung zur Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags herangezogen?

Antwort

Die Leistungen aus einer Pflegetagegeldversicherung sind grundsätzlich Einkommen steuerfrei und müssen nicht als Einkommen angegeben werden. Auch sind diese Leistungen nicht sozialversicherungspflichtig, so dass sich beispielsweise der Beitrag zur Krankenversicherung erhöht.

Beachten sollten Versicherte allerdings dass Sie trotz der Pflegebedürftigkeit weiterhin Ihren Krankenversicherungsbeitrag bezahlen müssen. Gerade bei einer Privaten Krankenversicherung sollten Kunden unbedingt darauf achten und entsprechend hoch Ihren Pflegetagegeldsatz auswählen.


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