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Gilt bei Senkung des Mindestrenditesatz der Lebensversicherung ein Sonderkündigungsrecht?
In den Medien wird gemeldet, dass die Lebensversicherungen Ihre Verzinsung senken. Auch soll sich die Senkung der Zinsen auf die nächsten Jahre erstrecken, so dass ein immer geringer Mindestrenditesatz ergeben soll. Gilt das jetzt für Alt und Neuverträge oder sind da alte Verträge nicht betroffen? Gilt bei Senkung des Mindestrenditesatz der Lebensversicherung ein Sonderkündigungsrecht? Oder müssen Versicherte diese Zinssenkung einfach so hinnehmen?
Antwort
Die Medien melden derzeit lediglich, dass die Lebensversicherungen Ihre Überschussbeteiligung senken, was zur einer Absenkung der Gesamtverzinsung führt. Dies wird notwendig weil die Lebensversicherungen mit den sinkenden Marktzins zu kämpfen haben und so zuerst Ihre Garantiezinsen bedienen müssen. Dadurch wird die Überschussbeteiligung der Lebensversicherungen angepasst. Die Senkung der Überschussbeteiligung gilt sowohl für Alt- als auch Neuverträge.
Mit dem Mindestrenditesatz wird wohl der Garantiezins gemeint sein. Diese ist nicht von einer Kürzung betroffen. Haben Versicherte also eine Lebensversicherung mit einer garantierten Verzinsung von 4 oder 3% abgeschlossen, so zahlt die Versicherungen auch weiterhin diesen Garantiezins. Es sollte bedacht werden, dass der Garantiezins und die Überschussbeteiligung nicht das Gleiche sind. Die Überschussbeteiligung erhöht lediglich die Gesamtverzinsung des Versicherungsguthabens, im Bezug auf den meist geringen Garantiezins. Lediglich für neue Lebensversicherungen wird wohl auch der Garantiezins etwas sinken.
Ein Sonderkündigungsrecht wegen der Senkung der Überschussbeteiligung haben Versicherte nicht. Dies liegt aber einfach daran, dass Versicherte Ihre Lebensversicherung jederzeit kündigen und sich den Restwert auszahlen lassen können. Es macht aber eher keinen Sinn die Lebensversicherung zu kündigen, nur weil die Versicherungen die Überschussbeteiligung senken. Vor Kündigung einer Lebensversicherung sollten Versicherte sich genaustens informieren und sorgfältig die Vor- und Nachteile abwägen.
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