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Empfiehlt sich eine Rentenversicherung nur noch wenn Versicherte sehr alt werden?
Da die Ausbildung und beendet wurde, sollte man sich als junger Mensch auch Gedanken über seine Rente machen. Zumindest wird immer wieder auf die Wichtigkeit der Privaten Altersvorsorge hingewiesen. Dazu empfahl nun ein Berater in einem Beratungsgespräch den Abschluss einer Privaten Rentenversicherung. Hierzu bestehen jedoch Zweifel, da sich diese Versicherungen doch nur unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt lohnen. Insbesondere das Alter spielt hier doch eine Rolle, was zumindest unabhängige Tests zeigen. Wie sieht es nun aus, empfiehlt sich eine Rentenversicherung nur noch wenn Versicherte sehr alt werden? Wenn ja, gibt es dann noch Alternativen welche für die Private Altersvorsorge taugen?
Antwort
Tatsächlich wurden in der Vergangenheit einige Test veröffentlicht welche nachwiesen, dass sich Rentenversicherungen nur lohnen wenn Versicherte entsprechend alt werden. Dies begründet sich mit der gesamten Einzahlung von Beiträgen sowie deren Verzinsung und der späteren Rentenhöhe (zum Rentenbeginn). Natürlich muss hier erst einmal eine gewisse Zeit vergehen bis die monatliche Rentenzahlung von der Versicherung das Guthaben verbraucht. Stirbt ein Versicherter früher so fällt dies häufig der Versichertengemeinschaft zu Gute (ein wichtiger Faktor für die Versicherungen bei der Kalkulation der Rentenhöhen).
Hinterbliebenenabsicherung verhindert „Verlust“ des Versicherungsguthabens
Aber genau dies muss eben nicht sein. In den Test wurden einfach bestimmt Grundvoraussetzungen genommen welche aber in der individuellen Situation nicht passen müssen. Sofern bei einer Privaten Rentenversicherung nichts gesondert vereinbart wurde, so fällt das Versicherungsguthaben bei einem frühen Tod tatsächlich der Gemeinschaft zu – der Versicherte selbst profitiert also nicht so lange. Bei Vertragsabschluss kann aber beispielsweise eine Hinterbliebenenabsicherung mit abgeschlossen werden. Hier bezahlt die Rentenversicherung dann eine Rente weiterhin, z.B. an den Ehepartner. Selbst eine Guthabenauszahlung lässt sich mittlerweile bei einer Rentenversicherung vereinbaren. Damit haben zwar Versicherte selbst nicht mehr so viel von dem Geld, aber zumindest Ihre Hinterbliebenen.
Echte Alternativen lassen sich so pauschal nicht nennen. Es kann sich zum Beispiel manchmal lohnen einen banksparplan oder einen Fondssparplan anzunehmen, aber häufig kann dieser eine Rentenversicherung nicht ersetzen. Hier empfiehlt sich eine unabhängige Versicherungsberatung von einem Versicherungsmakler. Dieser kann nach der besten Lösung in der individuellen Situation schauen.
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