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Bis zu welchem Zeitpunkt muss man eine Reiserücktrittversicherung abschließen?
Wenn man eine Reise bucht, insbesondere wenn es sich um eine besondere, lange und bzw. oder teure Reise handelt, dann ist es oft empfehlenswert eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen. In einem solchen Fall müssen sicherlich Fristen eingehalten werden. In welchem Bereich liegen diese Fristen? Und welche Kosten übernimmt eine Versicherung wie die Reiserücktrittversicherung, in dem Fall, dass man einen Urlaub wirklich einmal nicht antreten kann?
Antwort
Eine Reise zu buchen ist immer etwas aufregendes und spannendes, dennoch sollte man in der Aufregung nicht vergessen sich um den Versicherungsschutz zu kümmern. Insbesondere wenn es sich um eine besonders teure Reise handelt, kann eine Reiserücktrittversicherung sicherlich von Nutzen sein. Unvorhergesehene Dinge, die einen vom Antritt einer Reise abhalten, wünscht man niemandem, diese Dinge können aber immer geschehen und sollten von vornherein abgesichert sein. Dabei sollte man darauf achten, dass oft bestimmte Fristen einzuhalten sind. So ist es beispielsweise üblich, dass die Versicherung am besten direkt am Buchungstag abgeschlossen werden sollte, höchstens drei Werktag später. Bei vielen Versicherungen, die eine Reiserücktrittversicherung anbieten, ist es auch üblich, dass man bis zu 30 Tage vor Antritt der Reise Zeit hat die Versicherung abzuschließen. Aber wie in jedem Fall ist auch in diesem ein Vergleich der verschiedenen Versicherungsgesellschaften sinnvoll und notwendig um etwas passendes zu finden. Des weiteren sollte man sich auch schon vor Buchung der Reise, spätestens aber am Buchungstag, am besten im Reisebüro, ausführlich beraten lassen, um keine Überraschungen wegen verpasster Fristen zu erleben.
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