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Bezahlt die Private Krankenversicherung alle stationären Behandlungen?
Wenn ein Arzt eine Behandlung als notwendig betrachtet und für einen Privatpatient eine stationäre Behandlung anordnet, wie sieht das dann mit der Zahlung der Krankenversicherung aus? Muss eine Private Krankenversicherung alle stationären Behandlungen bezahlen, oder kann eine Versicherung eine Behandlung ablehnen?
Antwort
Im Grunde regelt das Bedingungswerk des jeweiligen Krankenversicherungstarif welche Behandlungen diese bezahlt, oder welche nicht. Aber vom Grundsatz her, müsste jede Private Krankenversicherung medizinisch notwendige stationäre Behandlungen bezahlen. Bestätigt also ein Arzt, dass die stationäre Behandlung wichtig für den Patienten ist, müsste die Private Krankenversicherung auch bezahlen.
Anders sieht das eher bei der ambulanten Behandlung aus. Hier bezahlen viele Krankenversicherungstarife manche Behandlungen nicht. Beispielsweise schließen einige Versicherungen Behandlungen von Heilpraktikern aus. Aber dies ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich geregelt.
Versicherte sollten aber vor eine stationären Behandlung mit Ihrer Privaten Krankenversicherung abklären, ob die Behandlung von dieser bezahlt wird. So sind Versicherte auf der sicheren Seite und wissen dass Sie die stationären Behandlungen bezahlt bekommen. (Denn stationäre Behandlungen können schnell bis zu mehreren 10.000€ kosten!) Die Abklärung entfällt natürlich in dem Fall, wenn die stationäre Behandlung auf Grund eines Unfalls notwendig wird. Hier zahlt die Private Krankenversicherung immer.
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