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Benötigt ein Vertretungslehrer eine spezielle Versicherung?
Wenn man in einer Schule als Vertretungslehrer anfängt, geht man ja ein gewisses Risiko ein. Insbesondere wenn die Tätigkeit die Unterrichtung des Schulsports umfasst. Wie sieht das hier mit der persönlichen Haftung des Vertretungslehrers aus? Immerhin könnte einem Kind ja bei dem Schulsport etwas zustoßen. Benötigt ein Vertretungslehrer eine spezielle Versicherung? Oder ist sein Risiko schon über die Schule abgedeckt?
Antwort
Für das Risiko einer Verletzung eines Schülers bei einer Unterrichtsstunde, brauchen Vertretungslehrer und auch bereits fest angestellte Lehrer keine spezielle Versicherung. Kinder sind während Ihrer Schulausbildung durch die Gesetzliche Unfallversicherung versichert. Lediglich wenn ein Lehrer grob fahrlässig handelt, könnte er zu einer Zahlung aufgefordert werden. Da dies aber eher nicht der Fall ist, greift hier der Schutz durch die Gesetzliche Unfallversicherung.
Dennoch sollten sich Lehrer und natürlich auch Vertretungslehrer über den Abschluss einer speziellen Privaten Haftpflichtversicherung machen. Diese sollte eine Dienstherrenhaftpflichtversicherung beinhalten und unbedingt das berufliche Schlüsselrisiko mitversichern. Denn als Lehrer bekommt man meistens einen Generalschlüssel für die Schule. Wird dieser Schlüssel verloren, entstehen für den Austausch der Schlösser und Schlüssel zum Teil Kosten von mehreren Zahntausend Euro. Damit dieser Schaden nicht privat bezahlt werden muss, sollte hier eine entsprechende Dienstherrenhaftpflichtversicherung mit beruflichem Schlüsselrisiko abgeschlossen werden.
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