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Betriebliche Altersvorsorge bei Kurzarbeit
Die Kurzarbeit hat den Unternehmen in schwierigen Zeiten ermöglicht, Ihre Arbeitnehmer weiterhin zu beschäftigen und kein Personal abbauen zu müssen. Gerade in schweren Zeit, mit weniger Aufträgen oder schwachen Umsätzen, ist die Nutzung der Kurzarbeit für den Arbeitgeber hilfreich. Auch die Arbeitnehmer profitieren von der Kurzarbeit, immerhin behalten diese Ihren Arbeitsplatz. Natürlich wird bei der Kurzarbeit auch das Gehalt der Arbeitnehmer angepasst und fällt dementsprechend geringer aus. Jedoch leistet die Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss und fängt so einen Teil des Differenzbetrags auf. Doch Arbeitnehmer sollten bei der Kurzarbeit nicht nur auf Ihre Gehaltseinbußen achten. Besteht eine Betriebliche Altersvorsorge empfiehlt sich eine genaue Prüfung der Unterlagen um keinen Verlust der Versicherungsschutzes zu riskieren.
Arbeitgeber- finanzierte Betriebliche Altersvorsorge
Mit Hilfe der betrieblichen Altersvorsorge soll die gesetzliche Rente der Arbeitnehmer ergänzt und aufgebessert werden. Dazu stehen bei der betrieblichen Altersvorsorge unterschiedliche Möglichkeiten der Durchführung zur Verfügung. Neben einer Arbeitnehmer- finanzierten Vorsorge (Direktversicherung) existiert auch die Arbeitgeber- finanzierte betriebliche Altersvorsorge. Bei der Arbeitgeber- finanzierten Vorsorge besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, während der Kurzarbeit die Beiträge in die Versicherung zu kürzen. Dies wird allerdings in den Versicherungsbedingungen geregelt. Für Arbeitnehmer empfiehlt sich deshalb ein prüfender Blick in die Versicherungsunterlagen.
Vorsicht bei Betrieblicher Altersvorsorge mit Berufsunfähigkeitsversicherung
Wurde in die betriebliche Altersvorsorge ein Berufsunfähigkeitsschutz eingeschlossen, sollten Arbeitnehmer aufpassen. Zahlt der Arbeitgeber weniger Beiträge zu der Vorsorge, kann dies im schlimmsten Fall den Verlust des Versicherungsschutzes der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeuten. In einem solchen Fall, empfiehlt es sich, dass Arbeitnehmer die Beiträge privat weiter bezahlen. Dies ist allerdings nur möglich wenn für die betriebliche Altersvorsorge ein Pensionsfonds, eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse gewählt wurde.
Neben der privaten Fortführung der Versicherung, kann diese gegebenenfalls auch beitragsfrei gestellt werden. Allerdings sollten auch hier die Bedingungen zur Ruhestellung des Vertrags geprüft werden. Soll der Vertrag wieder aufleben kann eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig werden. So ersparen sich Arbeitnehmer einen möglichen Risikozuschlag.
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