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Versicherungsschutz von deutschen Soldaten im Auslandseinsatz
Bei der Absicherung von deutschen Soldaten im Auslandseinsatz, sollten einige wichtige Punkte beachtet werden. Zwar bietet die Deutsche Bundeswehr einen finanziellen Ausgleich für Sachschäden im angemessenen Umfang und zahlt zudem eine Hinterbliebenen Rente, jedoch reicht dieser Schutz häufig nicht aus. Aus diesem Grund haben einige Soldaten zum Beispiel für den Fall einer unfallbedingten Verletzung eine Private Unfallversicherung und für den Todesfall eine Lebensversicherung abgeschlossen. Doch gerade bei diesen 2 Versicherungen gibt es einige Sonderregelungen zu beachten.
Keine Versicherungsleistungen im Kriegsfall
Eigentlich leistet keine Unfallversicherung oder Lebensversicherung in einem Leistungsfall welcher durch einen Krieg verursacht wird. Der Grund für den Kriegsausschluss besteht in der für die Versicherung nicht zu kalkulierenden Situation. Jedoch hat das Bundesministerium der Verteidigung eine Sonderregelung mit den Versicherungen ausgehandelt.
Lebensversicherung leistet im Auslandseinsatz
Das Bundesministerium für Verteidigung hat mit den Lebensversicherern die spezielle Kriegsklausel entwickelt. Diese besagt, dass die Lebensversicherung auch dann leistet, wenn der Soldat sich in einem friedenssichernden Einsatz befindet und nicht aktiv an den kriegerischen Ereignissen beteiligt war. Als ein „passiver“ Einsatz zählt zum Beispiel der Tod durch einen Unfall während einer Patrouille oder während einer Bewachung wird ein Soldat aus dem Hinterhalt erschossen.
Bei passiven Kriegsrisiko prüft die Lebensversicherung den entsprechenden Fall und leistet gegebenenfalls.
Private Unfallversicherung im Auslandseinsatz
Grundsätzlich bieten Private Unfallversicherungen die bis 1999 abgeschlossen wurden, keinen Versicherungsschutz im Kriegs- und Auslandseinsatz. Diese wurden ruhend gestellt und boten überhaupt keinen Schutz. Soldaten die eine Private Unfallversicherung ab 1999 ageschlossen haben, genießen auch im Auslandseinsatz Versicherungsschutz. Allerdings nur bei Unfällen die nicht kriegsbedingt sind. Hierzu zählen beispielsweise Unfälle in der Freizeit oder bei der Ausübung von Sport.
Über das Thema der Absicherung von Soldaten im Auslandseinsatz, stellt das Bundesministerium der Verteidigung eine Informationsbroschüre zur Verfügung. Diese kann hier als PDF Datei runtergeladen werden.
Wichtige Hinweise zur finanziellen und sozialen Absicherung bei besonderen Auslandsverwendungen
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