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Salvina GKV die gesetzliche Krankenkasse fuer Frauen
Die gesetzliche Krankenkasse BKK Salvina bietet seit Anfang des Jahres 2009, eine Krankenversicherung die speziell auf die Bedürfnisse der Frauen abgestimmt wurde. Mit der Idee der Gesetzlichen Krankenkasse für Frauen, richtet sich Salvina auf die individuellen Bedürfnisse seiner Versicherten ein und legt hierbei seinen Schwerpunkt auf die gesundheitliche Versorgung von Frauen.
Das Angebot der Salvina BKK Krankenkasse ist derzeit nur für Arbeitnehmer in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Brandenburg erhältlich.
Leistungen der Salvina Gesetzlichen Krankenkasse für Frauen: Die Gesetzliche Krankenkasse für Frauen – Salvina bietet natürlich grundsätzlich schon mal den gleichen Versicherungsschutz wie jede andere Gesetzliche Krankenkasse. Dazu gehören die medizinische Grundversorgung, Rehabilitation und Präventionsmaßnahmen. Zu der medizinischen Grundversorgung der Salvina Krankenkasse gehören die ambulante und stationäre Behandlung, kostenlose Familienversicherung, Bezahlung von Heilmittel und Hilfsmittel, Zahnärztliche und Kieferorthopädische Behandlung und Krankentagegeld. Zusatzleistungen der Salvina Gesetzlichen Krankenkasse für Frauen: Neben den gesetzlichen Leistungskatalog, versichert die Salvina Gesetzliche Krankenversicherung für Frauen weitere Behandlungen darüber hinaus ab. Hierzu zählen unter anderem folgende: Frauenspezifische Leistungen der Salvina Gesetzlichen Krankenkasse für Frauen: Da sich die Salvina Gesetzliche Krankenkasse auf die Bedürfnisse der Frauen eingestellt hat, bietet die Salvina Krankenkasse auch Frauen besondere Absicherungen. Hierzu zählen folgende: Die Salvina Gesetzliche Krankenkasse bietet einen innovativen Versicherungsschutz, speziell für Frauen. Auf Grund der attraktiven und vor alledem förderlichen Zusatzleistungen der Salvina Krankenkasse, sollten Frauen dieses hochwertige Angebot nutzen und eine Wechsel zur Salvina in Betracht ziehen. Bitte beachten Sie aber: Das Angebot der Salvina Gesetzlichen Krankenkasse gilt nur für Pflichtversicherte der Bundesländer Bayern, Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern!
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