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Zahlt die Hausratsversicherung für Schäden durch eine übergelaufene Dusche?
Jemand lässt für seinen kleinen Sohn Wasser in Dusche einlaufen. Er wird abgelenkt und vergisst das Wasser abzustellen. Wenige Minuten später sind Badezimmer und Flur, sowie Teile von Schlafzimmer und Wohnzimmer geflutet. An den Laminat- und Teppichböden entstehen dadurch selbstverständlich Schäden. Wer kommt für die Regulierung solcher Schäden auf? Welche Unterschiede gibt es, wenn es sich bei der Wohnung um eine Mietwohnung handelt oder um eine Eigentumswohnung? Gibt es Versicherungen die für solche Schäden aufkommen? Auch wenn es sich dabei um einen selbst verschuldeten Schaden handelt? Muss man sich in solchen Fällen an die Hausratversicherung wenden? Oder ist dort eher die Wohngebäudeversicherung zuständig? Oder vielleicht die private Haftpflichtversicherung?
Antwort
Solche Fälle sind immer ein wenig differenziert zu betrachten. In diesem Fall kann man aber beispielsweise die Wohngebäudeversicherung komplett ausschließen, ganz gleich ob es sich dabei um eine Mietsache handelt oder um Eigentum. Wohngebäudeversicherungen versichern im Grunde den Rohbau, die Wände, das Fundament, solche Sachen. Die Versicherung die zunächst in die engere Auswahl kommen sollte ist die Hausratsversicherung, weil diese eben Schäden an Fußböden, Tapeten, Möbeln und Ähnlichem versichert, insofern diese beispielsweise durch Feuer, durch Einbruch- Diebstahl, oder eben auch durch Leitungswasser entstanden sind. Es gibt allerdings eine kleine Einschränkung. Bei neueren Versicherungen, die in den letzten Jahren abgeschlossen wurden, ist es durchaus üblich, Fahrlässigkeit mit zu versichern, früher war das aber nicht der Regelfall. Um in diesem Punkt Klarheit zu schaffen hilft also nur ein Blick in die Versicherungspolice. Die letzte Versicherung die in Frage kommt ist die private Haftpflichtversicherung, dazu muss es sich aber um eine Mietwohnung in Gegensatz zu Eigentum handeln. Ist dies der Fall, könnte die Haftpflicht den Fall übernehmen, aber auch in diesem Fall, ist ein Blick in die Versicherungspolice von größter Notwendigkeit, da viele Haftpflichttarife Schäden an Mietsachen ausschließen.
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