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Wird für ein unbebautes Grundstück eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigt?

Auf einem Grundstück welches nicht bebaut und kein Zaun aufgestellt wurde, spielen recht oft Kinder. Natürlich können sich Kinder auf dem Grundstück auch verletzten, zumal ein Baum auch zum Klettern einlädt. Wie sieht das aber mit der Haftung des Grundstückbesitzers aus? Muss dieser haften wenn ein Kind zu Schaden kommt? Empfiehlt es sich hier eine extra Versicherung abzuschließen? Wird für ein bebautes Grundstück eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigt?

Antwort

Besitzer eines Grundstücks müssen für eine ausreichende Sicherung sorgen, da Sie eine Sicherungspflicht (verkehrssicherer Zustand) besitzen. Da bringt es auch nichts, dass Besitzer des Grundstücks ein Schild mit einem Warnhinweis aufstellen. Kommt ein Kind dabei zu schaden und kam der Grundstücksbesitzer seiner Sicherungspflicht nicht nach, muss er für den Schaden haften und Schadenersatz zahlen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich immer eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese prüft eine mögliche Schadenersatzforderung gegen seinen versicherten und befriedigt berechtigte Forderungen. Eine wichtige Funktion, da insbesondere bei Personenschäden sehr hohe Forderungen zu Stande kommen können. Daher sollten Versicherte auch auf eine ausreichend hohe Deckungssumme der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung achten. Gute Tarife bieten hier eine Leistung bis 10 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

 

Auch bei einer Grundbesitzerhaftpflichtversicherung lohnt sich für Interessenten ein Vergleich der aktuellen Angebote am Markt. Vor dem Versicherungsvergleich kann aber auch ein Blick in die Bedingungen einer bestehenden privaten Haftpflichtversicherung sinnvoll sein. Viele Premium Tarife sehen bereits einen Versicherungsschutz für Grundstücke in einem gewissen Rahmen vor. Ist dies der Fall, wird eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung unnötig.


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