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Wie ist die Vorleistung der GKV bei einer Privaten Zahnzusatzversicherung zu verstehen?
Bei den Privaten Zahnzusatzversicherungen gibt es ja bei den unterschiedlichen Tarifen, auch unterschiedliche Bedingungen. Manche Private Zahnzusatzversicherungen zahlen nur bei Vorleistung der GKV. Wie ist aber die Vorleistung der GKV bei einer Privaten Zahnzusatzversicherung zu verstehen? Was ist die Vorleistung? Der Festzuschuss für einen möglichen Zahnersatz?
Antwort
Natürlich gibt es bei einer Privaten Zahnzusatzversicherung, wie bei jeder Versicherung deutliche Leistungsunterschiede. Dabei sind die Tarife welche nur bei Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung eine eigene Leistung erbringen, relativ bekannt und weit verbreitet. Wenn eine Private Zahnzusatzversicherung nur bei Vorleistung der GKV bezahlt, dann ist damit eine Zahnbehandlung im Rahmen der Regelversorgung gemeint. Hier bezahlen die Gesetzlichen Krankenkassen in jeden Fall den Festzuschuss.
Sollte ein Zahnersatz notwendig sein welcher nicht zu den Regelleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung gehört, so verringert sich bei diesen Zahnzusatzversicherungen meistens die Erstattung erheblich.
Eigentlich sind Tarife mit einer Vorleistung der Gesetzlichen Krankenkassen nicht besonders kundenfreundlich, da die Leistung bei einem Zahnersatz doch eher beschränkt ausfällt. Es lohnt sich hier für Interessenten die Angebote am Markt zu vergleich und sich so erst einmal einen Überblick über die aktuellen Tarife zu verschaffen. Häufig liegt der Beitrag für einen leistungsstarken und von der GKV Leistung unabhängigen Tarif nicht besonders stark höher. Dementsprechend kann es sich für Versicherte lohnen eventuell ein paar wenige Euro mehr an Versicherungsbeitrag zu zahlen und dafür aber grundsätzlich eine höhere Erstattung zu bekommen.
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