style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">
Werden sowohl eine Elementarschadenversicherung und eine Wohngebäudeversicherung benötigt?
Im Zuge eines Hauskaufs besteht die Möglichkeit eine Wohngebäudeversicherung sowie eine Elementarschadenversicherung vom Vorbesitzer zu übernehmen. Dies empfiehlt auch die Immobilienmaklerin. Als Käufer ist aber interessant erst einmal Geld einzusparen, daher die Frage: Werden sowohl eine Elementarschadenversicherung und eine Wohngebäudeversicherung benötigt? Oder reicht nicht einfach nur eine Police und die andere könnte dann gekündigt werden?
Antwort
Hauseigentümer sollten zu keiner Zeit auf eine Wohngebäudeversicherung verzichten. Denn sollte die Immobilie einmal vollständig zu Schaden kommen (z.B. durch einen Brand), müssten Besitzer sich ihr neues Haus aus eigenen Mitteln finanzieren. Eben dieses Geld haben wohl die wenigsten Menschen über, weshalb hier ein Versicherungsschutz in Form einer Wohngebäudeversicherung als obligatorisch gelten sollte.
Bei einer Elementarschadenversicherung handelt es sich um eine Option der verbundenen Wohngebäudeversicherung und dient als sinnvoller Erweiterungsschutz (ersetzt also zu keinem Zeitpunkt die Leistungen aus einer Wohngebäudeversicherung). So schließt diese Absicherung mögliche Elementarschäden mit ein. Hierzu gehören z.B. Lawinen, Erdrutsch und ganz wichtig Hochwasser. Wird das Haus durch eines dieser Risiken beschädigt, greift der Schutz der Elementarschadenversicherung, welche diesen ersetzt. Auch hierbei handelt es sich um einen unverzichtbaren Schutz wenn das Haus in einem gefährdeten Bereich steht (wo Überschwemmungen eine ernste Gefahr darstellen, z.B. in einer Nähe von größeren Flüssen). Mittlerweile ist es aber schwer geworden in den gefährdeten Bereichen noch eine Elementarschadenversicherung zu erhalten, da Versicherer in diesem Gebieten oft einen Schutz versagen. Sollte der Vorbesitzer noch zu den Glücklichen gehören die einen Schutz bekommen haben, empfiehlt es sich auf keinen Fall zu kündigen und diese Police weiterhin zu behalten. Steht das Haus aber in einem Gebiet welches nicht durch Elementarschäden gefährdet ist, kann auf diesen Schutz verzichtet werden.
Ob es sich lohnt wegen des Beitrags eine Elementarschadenversicherung zu kündigen, sollten Hausbesitzer am besten mit einem unabhängigen Berater durchsprechen. Hier empfiehlt sich der Gang zu einem Versicherungsmakler, da dieser auf der Seite des Kunden steht und nach einer passenden Lösung für seinen Mandanten suchen muss. Dieser kann auch überprüfen wie gut die bestehende Wohngebäudeversicherung ist und ob hier eventuell schon Handlungsbedarf besteht.
style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">