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An wen wird die Prämie der Kinderversorgungsversicherung ausgezahlt?
In den siebziger und achtziger Jahren war es Gang und Gäbe nach der Geburt eines Kindes eine sogenannte Kinderversorgungs- und Aussteuerversicherung abzuschließen. Eine solche Versicherung läuft meist über einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren und soll es dem Kind später einfacher machen sich einzurichten und gegebenenfalls leichter und vor allen Dingen unbeschwerter ins Eheleben zu starten. An wen wird in einem solchen Fall die Versicherungsprämie ausgezahlt? Der eingetragene Versicherte ist ja nicht das Kind sondern derjenige, der die Versicherung abgeschlossen hat. Wird dieser Person dann die Prämie ausgezahlt?
Antwort
Beide Fälle sind möglich
Kinderversorgungs- und Aussteuerversicherungen sind wie folgt gedacht. Zunächst einmal gibt es zwei Begünstige. Das Kind, für das die Versicherung abgeschlossen wurde und denjenigen, der die Versicherung abgeschlossen hat, das kann eine Einzelperson sein, aber auch beispielsweise ein Eltern- oder Ehepaar. Sollte innerhalb der oben schon genannten 25 Jahre der Versicherungsfall eintreten und das entsprechende Kind heiraten, so wird die Versicherungssumme an das Kind ausgezahlt. Sollte innerhalb des Zeitraumes keine Eheschließung stattgefunden haben, so wird mit Ablauf der Zeit die volle Versicherungssumme an diejenige Person ausgezahlt, die die Versicherung abgeschlossen hat.
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