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Welche Krankenzusatzversicherung erstattet die Praxisgebühr?

Mit einer Untersuchung bei einem Arzt müssen Versicherte ja erst einmal die Praxisgebühr bezahlen. Das natürlich nicht nur bei einem Allgemeinarzt, sondern auch gleich noch mal beim Zahnarzt. Eine ärgerliche Zwangsabgabe, die gerne eingespart werden soll. Welche Krankenzusatzversicherung erstattet die Praxisgebühr? Gibt es das überhaupt oder müssen Versicherte die Praxisgebühr selbst bezahlen?

Antwort

Tatsächlich gibt es einige Private Krankenzusatzversicherungen welche die Praxisgebühr erstatten. Hierbei handelt es s ich um ambulante Zusatzversicherung welche aber mehrere Leistungen im ambulanten Bereich absichern. Eine reine Krankenzusatzversicherung die nur für die Praxisgebühr aufkommt, besteht nicht. Dies würde sich auch nicht lohnen, da es sich bei der Praxisgebühr um kein Risiko handelt. Schließlich kommt dieses definitiv mehrmals vor.

Interessenten könnten also eine ambulante Krankenzusatzversicherung abschließen und somit einige Lücken der Gesetzlichen Krankenversicherung schließen. So bieten die Tarife einen Versicherungsschutz zum Beispiel für Sehhilfen, übernehmen Zuzahlungen bei einem stationären Aufenthalt und erstatten mögliche Differenzkosten bei einer privatärztlichen, ambulanten Behandlung. Auch sehen viele Tarife noch eine Kostenerstattung für Behandlungen bei einem Heilpraktiker vor.

 

Nur wegen der Kostenerstattung der Praxisgebühr eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen, lohnt sich definitiv nicht. Hier liegt alleine schon der monatliche Beitrag für die Krankenzusatzversicherung über den eigentlichen Kosten der Praxisgebühr. Lediglich wenn die anderen Leistungen auch interessant sind, empfiehlt es sich eine Versicherung abzuschließen.

Eine sinnvolle Alternative besteht in der Wahl eines Hausarzttarifs bei der eigenen Krankenkasse. Bei diesem Wahltarif verpflichten sich Versicherte bei jeder Behandlung zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen und mit einer Überweisung zu einem Facharzt zu gehen. Dafür erstattet die Krankenkasse dann die Praxisgebühr.
 

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