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Was lässt sich gegen einen zu hohen PKV Beitrag unternehmen?
Vor einigen Jahren wurde eine Private Krankenversicherung abgeschlossen, mit der Annahme, dass diese nicht so stark im Beitrag steigt. Zumindest suggerierte der Berater keine allzu starken Beitragserhöhungen. Mittlerweile jedoch hat der PKV Beitrag eine Höhe erreicht die sich nicht mehr wirklich tragen lässt. Was lässt sich gegen einen zu hohen PKV Beitrag unternehmen? Empfiehlt sich ein Wechsel in den Basistarif um damit noch weniger Leistung zu haben, als in der Gesetzlichen Krankenversicherung? Ist sogar ein Wechsel in die GKV möglich?
Antwort
Vor dem Problem von zu hohen PKV Beiträgen stehen leider viele Privatversicherte. Hier gibt es einige Lösungswege, dazu gehört auch der Wechsel in den Basistarif. Dies sollte jedoch nicht der erste Schritt sein. Es empfiehlt sich für alle Versicherte mit einer Privaten Krankenversicherung die Ihre Beiträge nicht mehr bezahlen können, eine Tarifumstellung bei Ihrem Versicherer vorzunehmen. So dürfen Versicherte innerhalb des Versicherungsunternehmens in einen anderen Tarif wechseln und behalten bei diesem auch Ihre Altersrückstellungen (ganz wichtig). Durch den Wechsel in einen anders kalkulierten Tarif, ändert sich auch der monatliche Beitrag. Häufig lassen sich so erhebliche Einsparungen für Versicherte erzielen. Dies ist in den meisten Fällen der beste Weg für Versicherte um unbezahlbare PKV Beiträge wieder in den Griff zu bekommen.
Leider versuchen die Versicherer mit vielen Mittel Ihre Versicherte nicht in einen anderen Tarif wechseln zu lassen. Ohne eine professionelle Betreuung ist ein Tarifwechsel von Versicherten selbst, so gut wie unmöglich. Hier empfiehlt es sich in jedem Fall die Unterstützung von einem unabhängigen Versicherungsmakler in Anspruch zu nehmen welcher sich auf diesen Bereich spezialisiert hat (zum Beispiel Widge aus Berlin).
Andererseits ist es möglich Premium Leistungen aus dem Tarif zu streichen, was automatisch zu einer Senkung des Beitrags führt. Ein Wechsel in die GKV wäre möglich, sofern sich Versicherte anstellen lassen (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung). Dies ist jedoch meistens nicht gewünscht.
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