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Was kann bei einer Beitragserhöhung der Privaten Krankenversicherung gemacht werden?
Leider kam zum Ende des letzten Jahres ein Brief von der Privaten Krankenversicherung, indem eine Mitteilung über eine recht ordentliche Beitragserhöhung enthalt war. So langsam nimmt der Beitrag allerdings eine Höhe an, deren Zahlung an die Grenze der Tragfähigkeit geht. Bestehen hier irgendwelche Möglichkeiten für Versicherte selbst? Was kann bei einer Beitragserhöhung der PKV gemacht werden? Oder müssen Versicherte diese Anpassung einfach hinnehmen und versuchen damit zu leben?
Antwort
Das die Beitragsanpassungen der Privaten Krankenversicherungen Ihre Versicherten durchaus an die Grenzen des machbaren bringen, ist schon bekannt (und weist zugleich auf einen Beratungsfehler in der Vergangenheit hin). Sollte der Beitrag für die eigene PKV unbezahlbar geworden sein, können Sie durchaus einige Möglichkeiten ergreifen um den Krankenversicherungsbeitrag zu senken.
In erster Linie können Versicherte mögliche „Luxusleistungen“ wie zum Beispiel die Chefarztbehandlung oder das Ein- bzw. Zweitbettzimmer aus dem Leistungsumfang der Privaten Krankenversicherung streichen. Auch eine Erhöhung der Selbstbeteiligung ist für Versicherte möglich und führt automatisch zu einer Beitragssenkung. Hier ist allerdings zu beachten, dass sich die Erhöhung der Selbstbeteiligung nicht mehr umkehren lässt und das die Versicherer das Recht besitzen, die Selbstbeteiligung nochmals zu erhöhen. Dieser Schritt sollte daher gut durchdacht sein.
Empfehlenswert: professioneller Tarifwechsel beim gleichen Versicherer
Anstatt Leistungen aus dem bestehenden Tarif raus zu streichen können Versicherte auch einen Wechsel Ihres Tarifs bei dem gleichen Versicherer anstreben. Häufig kommen Beitragserhöhungen durch einen geschlossenen Tarif zu Stande welcher durch fehlende Neukunden „vergreist“ und so stetig neukalkuliert werden muss. Dies können Versicherte umgehen wenn Sie einen Tarifwechsel bei Ihrem Versicherer vornehmen (ein Wechsel des Versicherungsunternehmens führt unter Umständen zum Verlust von Altersrückstellungen). Hier empfiehlt sich eine unabhängige und professionelle Beratung von einem Versicherungsmakler. Ein genau auf diese Situation spezialisierter Versicherungsmakler besteht in widge aus Berlin. Dieser nimmt eine unabhängige Bewertung des vorhandenen Tarifs vor und prüft die Möglichkeiten des Tarifswechsels. http://www.widge.de
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