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Verringert eine Kfz Kaskoversicherung bei Fahrlässigkeit immer Ihre Leistung?

Eigentlich sollte es ja nicht vorkommen, dass man im Straßenverkehr unvorsichtig fährt und fahrlässig handelt. Leider kommt es aber auch mal dazu und es kann dann ein Unfall entstehen. Wie sieht das dann mit der Leistung der Kaskoversicherung aus? Verringert eine Kfz Kaskoversicherung bei Fahrlässigkeit immer Ihre Leistung? Oder hängt dies von dem Unfall selbst ab?

Antwort

Tatsächlich passen die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung Ihre Leistungen entsprechend der Fahrlässigkeit des Versicherten an. Dies gilt allerdings nur bei grober Fahrlässigkeit und nicht bei Fahrlässigkeit. Hier sind Versicherte durch das neue VVG schon besser gestellt, da die Versicherungen nicht mehr vollständig kürzen können, sondern die Kürzung im Verhältnis stehen muss.

Es gibt aber auch Kfz Kaskoversicherungen welche ohne eine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit regulieren. Hier müssen sich Versicherte dann allerdings für einen Premium Tarif entscheiden welche die Klausel „Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit“ beinhaltet. Mit einem solchen Kfz Kaskoversicherungstarif, bezahlt die Versicherung auch bei einem grob fahrlässig verursachten Unfall.

 

Damit Versicherte bei möglichsten allen Unfällen best möglich abgesichert sind, empfiehlt sich immer ein „Premium“ Tarif auszuwählen. Um hier aber nicht unnötig viel bezahlen zu müssen, empfiehlt sich ein Versicherungsvergleich durchzuführen und so die aktuellen Angebote am Markt miteinander zu vergleichen. So können Versicherte eine günstige, aber dennoch leistungsstarke Kfz Kaskoversicherung finden.
 

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