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Welche Selbstbeteiligung empfiehlt sich bei der Teilkaskoversicherung?

Im Zuge eines möglichen Wechsels der Kfz Versicherung, lässt sich beim Angebot erstellen, die Selbstbeteiligung bei der Teilkaskoversicherung festlegen. Hier stellen die Versicherungen ja mehrere verschiedene Höhen zur Verfügung. Doch welche Selbstbeteiligung empfiehlt sich bei der Teilkaskoversicherung? Sollten Versicherte eine möglichst geringe Summe wählen, um in einem Schadenfall nicht das Nachsehen zu haben? Oder lohnt sich eher eine höhere Selbstbeteiligung, umso mehr am Beitrag einzusparen?

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Wie viel Zeit haben Versicherte zur Meldung eines Wildschadens?

Nach einem Unfall mit Wild muss man sich ja um eine ganze Reihe von Sachen kümmern. Mit am wichtigsten ist es natürlich die Versicherung zu informieren. Aber wie wichtig ist die Schnelligkeit der Meldung? Wie viel Zeit haben Versicherte zur Meldung eines Wildschadens? Kann hierbei ein wenig Zeit vergehen und erst mal der andere Kram erledigt, oder muss die Versicherung unverzüglich unterrichtet werden?

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Erhöht sich die SF Klasse bei einem regulierten Hagelschaden?

Normalerweise ist ein Sturm ein kurzer Hagelschauer kein großes Problem und hinterlässt keine Schäden. Allerdings kommt es ja immer mal wieder vor, dass richtig große Hagelkörner vom Himmel kommen und diese lassen dann deutliche Schäden am Auto zurück. Wie sieht das hier mit dem Versicherungsbeitrag aus wenn man einen solchen Hagelschaden über seine Versicherung regeln lässt? Erhöht sich die SF Klasse bei einem regulierten Hagelschaden? Oder hat diese Leistung keinen Einfluss auf den Beitrag?

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Darf die Kfz-Teilkaskoversicherung nach Schadensmeldung den Versicherungsschutz kündigen?

Jemand meldet einen Steinschlagschaden bei seiner Versicherung. Die Kfz Teilkaskoversicherung reguliert diesen. Dabei zahlt der Versicherte den im Vertrag festgehaltenen Eigenanteil. Der Restbetrag für das Austauschen der Windschutzscheibe zahlt die Versicherung. Nach Abwicklung des gesamten Schadens wird dem Versicherten die Versicherung gekündigt. Es besteht die Möglichkeit die Versicherung zu halten wenn der Selbstkostenanteil verdoppelt wird. Ist ein solches Verhalten von der Versicherungsgesellschaft überhaupt rechtsgültig?

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