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Sollte eine Riester Rente mit einer Beitragsrückgewähr abgeschlossen werden?

Bei einer Riester Rente gibt es einige Punkte zu beachten wie die Einzahlungshöhe. Teilweise wird aber darauf hingewiesen, dass es sich bei der Privaten Altersvorsorge empfiehlt eine Beitragsrückgewähr zu vereinbaren. Gilt dies auch bei der Riester Rente? Sollte eine Riester Rente mit einer Beitragsrückgewähr abgeschlossen werden? Worum handelt es sich hierbei genau? Ist dies ein wichtiges Entscheidungsmerkmal für Riester?

Antwort

Mit einer Beitragsrückgewähr ist gemeint, dass die Versicherung garantiert alle eingezahlten Beiträge des Versicherten, auch wieder auszuzahlen. Eine solche Beitragsrückgewähr ist durchaus zu empfehlen, allerdings besitzt diese bei der Riester Rente keinen besonderen Stellenwert. Denn die Riester Renten Produkte muss schon per Gesetz automatisch eine Beitragsrückgewähr bieten. Also Sparer erhalten mit einer Riester Rente im jeden Fall Ihre Beiträge wieder zurück.

Allerdings brauchen sich Sparer eigentlich keine großen Sorgen machen wegen der Beitragsrückgewähr. Es ist ziemlich unwahrscheinlich das eine Riester Rente sich so verkalkuliert, dass Sparer nur Ihre Beiträge zurück erhalten. Eigentlich bezieht sich die Beitragsrückgewähr auf das vermeintliche Risiko einer fondsgebundenen Riester Rente. Hier ist es theoretisch möglich, dass das komplette Guthaben verloren wird.  Haben sich Sparer aber für eine gute fondsgebundene Riester Rente mit einer guten Fondsauswahl entscheiden, so werden die Beiträge attraktiv verzinst. Im Durchschnitt erreichen gute Aktienfonds aber auch risikoärmere Mischfonds eine Verzinsung von 6 bis 8% p.a. Der Totalverlust des Riester Guthabens durch die Anlage in Fonds ist fast unmöglich.
 

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