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Muss ein neuer Kamin oder Holzofen einer Brandversicherung gemeldet werden?
Um sich gegen die Risiken eines Feuer abzusichern, sollen Hausbesitzer ja eine Brandversicherung abschließen. Was ist aber wenn dieser einen neuen Kamin bzw. Holzofen einbaut. Immerhin haben diese ein offenes Feuer was indirekt ein höheres Risiko bedeutet. Muss daher ein neuer Kamin oder Holzofen einer Brandversicherung gemeldet werden? Verlieren Versicherte Ihren Schutz wenn Sie diese Meldung nicht durchführen?
Antwort
Ein neues Kamin oder Holzofen auch mit offenem Feuer braucht nicht extra einer Brandversicherung mitgeteilt werden. Auch verlieren Versicherte deswegen nicht Ihren Versicherungsschutz. Hintergrund besteht darin, dass Versicherte den Kamin oder Ofen sowieso gemäß den Vorschriften führen und warten lassen müssen. Hier gibt es einige Auflagen zu beachten. Auch wird eine Bescheinigung von einem Bezirksschornsteinfegermeister benötigt. Hierin wird auch geprüft, dass kein allzu großes Risiko von dem neuen Kamin oder Holzofen ausgeht - indirekt also auch keine direkte Gefahrenerhöhung für die Brandversicherung vorliegt.
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