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Sollte ein Mietrechtschutz zusätzlich zu einer Rechtsschutzversicherung bestehen?
Gerade im Bekanntenkreis kam es nun zum zweiten Mal zu einem Streit mit dem ehemaligen Vermieter welche leider erst vor Gericht gelöst werden musste. Glücklicherweise zu Gunsten der Bekannten. Diese beiden Erlebnisse haben aber den Wunsch nach einer entsprechenden Absicherung hervorgebracht. Nun besteht jedoch schon eine Rechtsschutzversicherung. Wie sieht das hier mit dem Mietrechtschutz aus? Sollte ein Mietrechtsschutz zusätzlich zu einer Rechtsschutzversicherung bestehen? Oder lohnt sich dies in einem solchen Fall dann doch nicht, weil die Rechtsschutz dieses schon mit absichert?
Empfiehlt sich für einen Mieter eher ein Mietschutzverein oder eine Mietrechtsschutzversicherung?
Leider kann man mit einem Vermieter auch schlechte Erfahrungen machen und dieser verhält sich nicht rechtsmäßig. Doch ein Streit, insbesondere ein rechtlicher Streit ist recht teuer. Damit ist nicht nur ein Gerichtsprozess gemeint, sondern auch eine mögliche rechtliche Beratung und Unterstützung beim Aufsetzen von Schreiben. Hilfe können Mieter ja durch einen Mietschutzverein oder eine Mietrechtsschutzversicherung erhalten. Was aber ist besser für einen Mieter der sich absichern möchte? Empfiehlt sich eher ein Mietschutzverein oder eine Mietrechtsschutzversicherung?
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