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Müssen Freiwillig Versicherte 200 Euro Kassenbeitrag zahlen bei nur 500 Euro Umsatz?
Gerade am Anfang einer Selbstständigkeit sind die Einnahmen noch sehr gering. Der Umsatz kann hier schon mal schnell auf einem absoluten Minimum liegen. Wie sieht das aber mit dem Krankenversicherungsbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung aus. Müssen Freiwillig Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen 200 Euro Beitrag bezahlen, auch wenn Sie nur einen monatlichen Umsatz von 500 Euro besitzen? Oder gibt es hier einen gesonderten Beitrag für Freiwillig Versicherte?
Antwort
Die Gesetzliche Krankenversicherung sieht für Freiwillig Versicherte einen Mindestbeitrag vor. Dieser berechnet sich nach einem Mindestbemessungsbetrag von 1916,25 Euro, was die Krankenkassen einem Freiwilligen Mitglied erst einmal unterstellen. Dadurch ergibt sich ein Krankenversicherungsbeitrag von eben diesen knapp 200 Euro im Monat.
Existenzgründer haben aber die Möglichkeit Ihrer Krankenkassen nachzuweisen, dass Ihre Einkünfte eben unter den 1.916,25 Euro liegen. In einem solchen Fall würde die Gesetzliche Krankenkasse ein monatliches Einkommen von 1277,50 Euro für die Berechnung des Beitrags heranziehen (dies entspricht auch als Grundlage der Existenzgründer mit Grundförderung). Dann bezahlen Versicherte aber immer noch mindestens 130 Euro im Monat als Krankenversicherungsbeitrag, immerhin eine Ersparnis von 70 Euro im Monat.
Allerdings prüft die Krankenkassen bei Beantragung des geringen monatlichen Einkommens, auch das Einkommen eines möglichen Partners. Denn Existenzgründer und Ihr Partner dürfen zusammen nicht mehr als 3823,50 Euro im Monat als Einkünfte zur Verfügung haben. Sollte also der Partner entsprechend viel verdienen, bleibt es bei der Mindestbemessungsgrundlage von 1916,25 Euro und dem 200 Euro Beitrag im Monat.
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