style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">
Müssen Antragsteller einer Versicherung eine chronische Erkrankung mitteilen?
Eine chronische Erkrankung ist natürlich schon ein wichtiger Hinweis für manche Versicherungen. Wenn nun aber eine chronische Erkrankung nichts mit der Versicherung zusammen hängt, wie ist mit dieser dann umzugehen? Müssen Antragsteller einer Versicherung eine chronische Erkrankung mitteilen? Oder kann dies auch weggelassen werden, wenn es eben nicht mit der Versicherung zusammenhängt?
Antwort
Grundsätzlich müssen alle Antragsteller einer Versicherung die gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Ansonsten riskieren Sie Ihren uneingeschränkten Versicherungsschutz und das kann für Versicherte dann richtig teuer werden. Ob die Information über eine chronische Erkrankung für eine Versicherung wichtig ist, kann im Übrigen immer nur die Versicherung entscheiden. Natürlich spielt diese Information für eine Private Haftpflichtversicherung oder eine Hausratversicherung keine Rolle. Bei einer Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung sehr wohl. Fragt hier die Versicherung in Ihrem Antrag nach Krankheiten, müssen Antragsteller diese Frage beantworten und Ihre chronische Erkrankung mitteilen. Es gibt keine Ausnahmen.
style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">