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Kann eine Kfz Versicherung vom Opa auf ein Enkelkind übertragen werden?
Damit der Nachwuchs am Anfang nicht so viel bezahlen muss für seine Kfz Versicherung, besteht ja die Möglichkeit die Versicherung der Eltern zu übernehmen. Wie sieht das aber mit einer Kfz Versicherung des Großvaters aus, wenn dieser seinen Vertrag zum Beispiel kündigen will, weil er einfach nicht mehr fahren kann? Kann eine Kfz Versicherung vom Opa auf ein Enkelkind übertragen werden? Oder ist dies wegen dem Verwandtschaftsgrad nicht möglich?
Antwort
Ob eine Übertragung der SF Klassen vom Großvater auf den Enkel funktioniert, hängt ein wenig von der Gesamtsituation und von dem Kfz Versicherer ab. Manche Versicherungen akzeptieren eine Übertragung von Großeltern auf Enkelkinder. Dann muss aber glaubhaft nachgewiesen werden, dass das Enkelkind tatsächlich mit dem Fahrzeug regelmäßig gefahren ist. Dazu bedingt es beispielsweise zusammen zu wohnen oder zumindest in der Nähe zu wohnen. Sollte dies nicht möglich und der Kfz Versicherer die Übertragung der SF Klassen verweigern, gibt es aber eine andere Möglichkeit.
Der Großvater könnte das Auto des Enkelkinds anmelden und dann versichern. Das Enkelkind wird hier dann nur als versicherter Fahrerkreis in den Vertrag aufgenommen. So fährt das Kind immer noch mit guten SF Klassen. Eventuell ist dies sogar die grundsätzlich elegantere Variante, da das Enkelkind maximal die SF Klassen übernehmen kann welche es sich selbst hätte erfahren können. Besitzt der Opa also beispielsweise SF Klasse 20 und das Enkelkind besitzt seinen Führerschein erst seit 3 Jahren – können bei einer Übernahme maximal die 3 schadenfreie Jahre übertragen werden. Daher empfiehlt es sich eher, den Großvater als Versicherungsnehmer zu belassen und das Enkelkind als Fahrer mit einzutragen.
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