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Kann ein Selbstständige seinen Ehepartner selbst anstellen und erhält dann volle Riester Förderung?

Selbstständige bekommen von dem Staat keine Riester Förderung. Doch über den Ehepartner können ja auch Selbstständige die Riester Zulagen bekommen. Reicht es aus wenn der Selbstständige seinen Ehepartner selbst anstellt und dann einen Riester Vertrag abschließt? Würde ein Selbstständiger in dieser Konstellation auch die volle Riester Förderung bekommen?

Antwort

Viele Selbstständige sind nicht sozialversicherungspflichtig und können aus diesem Grund nicht eine Riester Grundzulage erhalten, da Sie laut Gesetz nicht mittelbar zulagenberechtigt sind. Aber wenn der Ehepartner des Selbstständigen mittelbar zulagenberechtigt ist, dann kann der Selbstständige durch einen „Zulagenvertrag“ auch eine Riester Zulage bekommen.

Um durch einen Zulagenvertrag die volle Riester Förderung zu erhalten, muss der Ehepartner aber direkt zulagenberechtigt sein und einen Riester Vertrag besitzen. Auch muss der Ehepartner die vollen Riester Förderungen erhalten. Das bedeutet, der Ehepartner muss mindestens 4% seines Bruttolohns in den Vertrag einzahlen. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Selbstständige über einen Zulagen-Riester-Vertrag auch die volle Förderung in Form der Grundzulage bekommen.

Damit der Ehepartner direkt zulagenberechtigt ist, muss er einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Wenn also ein Selbstständiger seinen Ehepartner sozialversicherungspflichtig beschäftigt, der Ehepartner einen Riester Vertrag abschließt, so kann auch der Selbstständige eine Förderung bekommen.

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