style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">

Können Versicherte im Nachhinein einen Schaden von Ihrer Kfz Versicherung zurückkaufen?

Wenn die Kfz Versicherung einen Schaden reguliert, wird der Versicherte in seiner SF Klasse weiter oben eingestuft. Was wäre in dem Fall das ein Versicherter merkt einen Schaden lieber selbst bezahlen zu wollen? Können versicherte im Nachhinein einen Schaden von Ihrer Kfz Versicherung zurückkaufen? Lässt sich so der erfahrene Schadenfreiheitsrabatt vielleicht retten?

Antwort

Sobald die Kfz Versicherung einen Schaden in der Kfz Haftpflichtversicherung oder der Vollkaskoversicherung reguliert, sinkt die SF Klasse des Versicherten und er muss einen höheren Beitrag zahlen. Ein Rückkauf eines Schaden ist nur bei der Kfz Haftpflichtversicherung möglich. Hier besteht eine Zeitspanne von 6 Monaten, nach der Regulierung durch die Versicherung. Entscheiden sich Versicherte innerhalb dieser Zeit für den Rückkauf des Schadens, müssen Sie dies einfach Ihrer Kfz Versicherung melden und überweisen. Dann fällt natürlich auch nicht der SF Rabatt.

Anders sieht das bei der Vollkaskoversicherung aus. Hier können Versicherte einen Schaden nicht zurückkaufen. Hat die Vollkaskoversicherung erst einmal reguliert, sinkt der Versicherte definitiv in seiner Schadenfreiheitsklasse.

 

Im übrigen versenden viele Kfz Versicherungen vor der Schadenregulierung eine Information, dass es sich für Versicherte lohnen oder eben nicht lohnen kann, den gemeldeten Schaden selbst zu bezahlen. Hier machen die Kfz Versicherer schon Ihre Kunden aufmerksam.
 

Die Frage stammt aus den Kategorien:


style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">


 
Benutzername: *  
Passwort: *  
* Pflichtfelder