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Ist eine gestohlene Bankkarte und gestohlenes Geld durch eine Hausratversicherung geschützt?
Wenn jemand in die Wohnung einbricht und dort etwas stiehlt, ist dies ja eigentlich durch die Hausratversicherung abgesichert. Wie sieht das aber nun aus, wenn in eine Wohnung eingebrochen und die Bankkarte mit dem Geldbeutel gestohlen wird? Der Täter im Abschluss die Bankkarte nutzt und Geld damit abhebt bzw. Waren darüber einkauft. Sind dann eine gestohlene Bankkarte und das gestohlene Geld aus dem Geldbeutel auch versichert? Oder bleibt der Versicherte hier auf seinem Schaden sitzen?
Antwort
Zu den Versicherungsleistungen einer Hausratversicherung gehört auch der Einbruchdiebstahl. Verschaffen sich also Fremde Zugang zur Wohnung und entwenden dann etwas, greift hier der Schutz der Hausratpolice. Dies gilt auch für Bargeld und andere Wertsachen. Allerdings existieren hier bestimmte Höchstgrenzen, bis zu welchen die Hausratversicherung einen Schaden ersetzt. Bei Bargeld liegt dieser bei etwa 3.000 Euro. Dementsprechend dürfte das Geld aus dem Geldbeutel durch die Hausratversicherung versichert sein. Eigentlich müsste auch der Kartenmissbrauch mitversichert sein, da die Karte durch einen Einbruchdiebstahl bekommen wurde. Lediglich wenn der Versicherte in seinem Portmonee die Geheimzahl für die Bankkarte aufbewahrt hat, gilt dies als fahrlässig und wäre wohl nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Es empfiehlt sich diesen speziellen Fall aber mit der Hausratversicherung noch mal zu sprechen.
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