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Ist ein Wasserschaden durch eine Regenrinne nicht in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt?

Leider kann es schon mal vorkommen, dass die Regenrinne am Haus defekt ist und das Wasser nicht entsprechend entsorgt. Dadurch kann es ja durchaus auch zu Schäden am Haus kommen. Ist ein solcher Wasserschaden durch eine Regenrinne nicht in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt? Muss eine Wohngebäudeversicherung einen solchen Wasserschaden nicht bezahlen?

Antwort

Ja die Wohngebäudeversicherung bleibt wohl in fast allen Fällen von solchen Versicherungsschäden leistungsfrei. Denn ein Wasserschaden durch eine defekte Regenrinne gehört nicht zum Leistungsumfang einer Wohngebäudeversicherung. Diese bietet nur Versicherungsschutz für Schäden durch Leitungswasser und auch nur wenn diese durch einen Rohrbruch oder Frost zu Stande gekommen sind. Bei einem Wasserschaden durch Regenwasser handelt es sich aber nicht um Leitungswasser oder Frischwasser, weshalb die Wohngebäudeversicherung für einen solchen Schaden nicht aufkommt.

 

Es gibt allerdings Tarife bei der Wohngebäudeversicherung welche einen Versicherungsschutz für Ableitungsrohre der Wasserversorgung leisten. Dafür fordert die Versicherung dann allerdings ein Gutachten über die Mangelfreiheit der Ableistungsrohre. Auch gilt der Versicherungsschutz dieser Tarife nur für unterirdisch verlegte Regenwasserableitungsrohre und nicht für die Regenrinnen. Sollte es aber zu einem Schaden durch einen Rohrbruch an den unterirdisch verlegten Regenwasserableitungsrohren kommen, so wäre diese über einen solchen Tarif versichert.

 

Asstel Wohngebäudeversicherung mit Schutz für Ableitungsrohre

Der Direktversicherer Asstel bietet seinen Kunden eine Wohngebäudeversicherung an, welche auch zum Teil für Schäden durch Ableitungsrohre leistet. Unter anderem versichern die Asstel Tarife Plus und Komfort sogar Rückstau, grobe Fahrlässigkeit und Armaturen. Ebenfalls sind Wasserbetten und Fahrzeuganprall als Besonderheit mitversichert.
 

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