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Ist die Führung eines Pflegetagebuchs bei der Gesetzlichen Pflegeversicherung Pflicht?
Um die Pflegebedürftigkeit eines Versicherten festzustellen, kommt ja ein Gutachter heraus und überprüft diese. Ein Bekannter meinte nun, dass er hierbei ein Pflegetagebuch vorgezeigt hat und darauf hin die Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgte. Ist die Führung eines Pflegetagebuchs bei der Gesetzlichen Pflegeversicherung Pflicht? Oder handelt es sich um etwas, dass Versicherte freiwillig machen können. Wird das Pflegetagebuch zur Zahlung einer Leistung vorausgesetzt?
Antwort
Mit Hilfe eines Pflegetagebuchs können Angehörigen bzw. Personen welche die Pflege übernehmen, sehr genau und detailliert dokumentieren, in welchem Umfang eine Pflege notwendig ist. Dies kann den Gutachtern des MDK helfen, die Pflegebedürftigkeit des Versicherten einzuschätzen. Denn gerade gegenüber fremden Personen zeigen ältere Menschen gerne, wie „fit“ und eigenständig Sie noch sind. Selbst wenn die Realität ganz anders aussieht. Dadurch kann es zu einer Fehleinschätzung kommen, was direkt dazu führt, dass Versicherte weniger Leistung erhalten (da eine fehlerhafte Pflegestufe gewählt wurde). Es besteht aber keine Pflicht zur Führung eines Pflegetagebuchs. Dennoch empfiehlt es sich dieses zu führen, um dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zuzuarbeiten und die korrekte Einordnung der Pflegebedürftigkeit (nach der sich die Zahlungen der Pflegeversicherung richten) vorzunehmen (Nachweis der Pflegebedürftigkeit).
Im Übrigen bieten manche Krankenkassen sowie Sozialverbände einen Vordruck für ein Pflegetagebuch, auch mit weiteren nützlichen Informationen zu diesem Thema. Es kann sich also lohnen bei der eigenen Krankenkasse nach einem solche Pflegetagebuch nachzusehen.
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