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Ist der Abschluss einer Riester Rente möglich obwohl Angestelltenverhältnis erst beginnt?
Die Riester Rente richtet sich ja an Arbeitnehmer welche auch sozialversicherungspflichtig sind. Wenn ein Selbstständiger nun seine Selbstständigkeit aufgibt und in wenigen Monaten in ein Angestelltenverhältnis wechselt, wie sieht das dann mit der Riester Rente aus? Ist der Abschluss einer Riester Rente möglich obwohl ein Angestelltenverhältnis erst beginnt? Oder muss ein Interessent hier noch warten und diese erst dann abschließen, wenn er als Arbeitnehmer tätig ist?
Antwort
Die Sozialversicherungspflicht bei der Riester Rente bezieht sich nur auf die Riester Zulagen, also auf die Grundzulage, Kinderzulage oder ein möglicher Steuervorteil. Dementsprechend können auch nicht förderberechtigte Personen einen Riester Renten Vertrag abschließen. Sie können lediglich keine Zulagen beantragen bzw. bekommen diese eben nicht gewährt. Ein Selbstständiger kann also schon vor Beginn seines Angestelltenverhältnisses eine Riester Rente abschließen. Die staatliche Förderung bekommt er aber erst ab Beginn der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, anteilig für das laufende Jahr.
Interessenten einer Riester Rente empfiehlt sich ein umfangreicher Vergleich der unterschiedlichen Riester Renten Tarife. Am Markt existieren eine ganze Reihe von Riester Angeboten. Ein Vergleich bietet Ihr eine gute Übersicht und kann helfen den passenden Tarif zu finden.
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