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Ist auch ein Familienangehörigen über die Kfz Versicherung abgesichert?

Es kommt schon mal schnell vor, dass man sich innerhalb der Familie „mal eben“ das Auto ausleiht. Doch wie sieht das überhaupt aus. Besteht Versicherungsschutz durch die Kfz Versicherung wenn ein Angehöriger in der Familie das Auto fährt? Insbesondere wenn jetzt ein Kind das Auto seiner Eltern fährt. Besteht in einem solchen Fall Versicherungsschutz?

Antwort

Eine Kfz Versicherung bezieht sich im Grunde auf das versicherte Fahrzeug selbst und nicht direkt auf den Fahrer. Daher besteht auch dann Versicherungsschutz wenn der Fahrer des Fahrzeugs nicht der Versicherungsnehmer ist. Es gibt allerdings ausnahmen. Einige Kfz Versicherer haben einen Alleinfahrertarif im Angebot. Hierbei beschränkt sich der Versicherungsschutz nur auf den in der Police angegebenen Fahrer. Soll eine andere Person mit dem Fahrzeug fahren, müsste dies der Kfz Versicherung angegeben werden.

Bei jungen Personen (zwischen 18 und 23 Jahre) sollte unbedingt die Kfz Versicherung informiert werden. Leider müssen dann die Eltern einen Risikogruppenzuschlag akzeptieren, da junge Fahrer von den Versicherungen als „Risiko“ eingestuft werden. Aber selbst wenn der neue Fahrer nicht der Versicherung gemeldet wurde, reguliert eine Versicherung erstmals den Schaden. Kann aber gegebenenfalls zumindest einen Teil des Schadens von dem Versicherungsnehmer zurückfordern.

 

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