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Haben Versicherte das Recht jederzeit den Stand Ihres Altersvorsorgevertrags zu erfahren?

Wenn die Private Altersvorsorge mit Hilfe einer Rentenversicherung oder ähnlichen Versicherung durchgeführt wird, ist es ja nicht möglich mal eben einen Blick auf den aktuellen Stand zu werfen. Dabei kann es ja mal interessant sein, zwischendurch zu wissen wie viel sich denn nun in dem Vertrag befindet. Haben Versicherte dann das Recht jederzeit den Stand Ihres Altersvorsorgevertrags zu erfahren? Oder muss man hier auf das Schreiben der Versicherung warten und sich hiermit zufrieden geben?

Antwort

Natürlich ist es interessant zu wissen, wie hoch das angesparte Guthaben in einem Altersvorsorgevertrag ausfällt. Allerdings besteht für Versicherte kein Recht, jederzeit eine Auskunft über den dann aktuellen Stand zu erhalten. Die Versicherer versenden einmal im Jahr eine Information in welcher Sie den Guthabenstand ausweisen. In diesen Schreiben ist auch eine Hochrechnung enthalten, wie viel Kapital Versicherte bis zum Versicherungsende erwirtschaften bzw. erwirtschaften können (unter Annahme von unterschiedlichen Verzinsungen). Dies bietet schon eine gute Grundlage um erkennen zu können, wie sich der Altersvorsorgevertrag entwickelt und mit welcher Leistung gerechnet werden kann.

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