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Bezahlt eine Reiserücktrittsversicherung nicht bei einer Reiseunterbrechung?
Leider kann es bei einer Reise schon mal dazu kommen, dass ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird. Wenn dieser aber nur wenige Tage umfasst, also nur eine Unterbrechung vorliegt, wie sieht das dann mit der Leistung einer Reiserücktrittsversicherung bzw. einer Reiseabbruchversicherung aus? Bezahlt eine Reiserücktrittsversicherung oder die enthaltende Reiseabbruchversicherung nicht bei einer Reiseunterbrechung?
Antwort
Bei einer Reiseunterbrechung liegt kein Versicherungsfall für eine Reiserücktrittsversicherung und auch nicht für eine Reiseabbruchversicherung vor. Von daher erhalten Versicherte in diesem Fall keine Leistung von diesen Versicherungen. Ist aber auch richtig so. Denn eine Reiserücktrittsversicherung gilt nur für die Stornokosten welche anfallen, wenn der Versicherte die Reise von Anfang an nicht antreten kann. Der Versicherte also gar nicht erst in den Urlaub fährt. Eine Reiseabbruchversicherung leistet nur wenn die Reise auch tatsächlich wegen eines versicherten Risikos abgebrochen wird. Dies liegt aber bei einer Reiseunterbrechung nicht vor. Hätte der Krankenhausaufenthalt zum Abbruch der kompletten Reise geführt, dann wäre die Reiseabbruchversicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit (je Tarif) zur Leistung verpflichtet.
Hier wurde aber hoffentlich von dem Versicherten eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen. Denn das ist die grundlegend wichtigste Reiseversicherung. Denn der Krankenversicherungsschutz durch die Gesetzliche Krankenversicherung besitzt einige Lücken und kann zu hohen Kosten für den Versicherten führen. Diese lassen sich mit einer Auslandsreisekrankenversicherung vermeiden.
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