style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">
Bezahlt eine Kfz Versicherung auch bei einem Gefälligkeitsschaden?
Manchmal kommt es schon mal vor, dass man mehr trinkt als man eigentlich sollte. Gut wenn man dann noch so weise ist, einen Freund zu bitten einen nach Hause zu fahren. Was ist aber wenn dieser einen Unfall mit dem Auto verursacht? Grundsätzlich handelt es sich dabei doch um einen Gefälligkeitsschaden. Bezahlt eine Kfz Versicherung auch bei einem Gefälligkeitsschaden? Oder muss der Fahrzeughalter oder sogar der Fahrer des Autos den Schaden bezahlen?
Antwort
In der Tat ist hierbei von einem Gefälligkeitsschaden auszugehen. Den Schaden welcher der Fahrer mit den Auto gegenüber Dritten verursacht wird ohne weiteres von der Kfz Haftpflichtversicherung reguliert. Dafür besteht die Kfz Haftpflicht auch, da diese mögliche Schäden die Dritten verursacht wurden bezahlt. Besteht für das Auto eine Vollkaskoversicherung so kann der Fahrzeughalter auf eine Regulierung des Schadens hoffen. In vielen Fällen leistet die Kfz Vollkaskoversicherung in einem solchen Fall, erhebt aber nachträglich eine Prämie das auch andere Fahrer mitversichert sind (falls dies nicht bereits mitversichert wurde). Möglichweise verlangt die Vollkaskoversicherung sogar einen Aufschlag weil eine nicht versicherte Person das Auto gefahren hat.
Besteht keine Vollkaskoversicherung sondern nur eine Teilkaskoversicherung erhält der Fahrzeughalter keinen Ersatz von der Versicherung. Denn die Teilkaskoversicherung sieht keine Leistung bei selbstverschuldeten Unfällen vor.
Eine Kfz Versicherung sieht übrigens keine extra Mitversicherung von Gefälligkeitsschäden vor. Lediglich bei einer Privaten Haftpflichtversicherung können oder müssen Versicherte darauf achten, dass das Bedingungswerk der PHV für Gefälligkeitsschäden eine Leistung vorsieht.
style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">