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Besteht kein Versicherungsschutz für ein Auto das im Halteverbot steht?

Keine Versicherung leistet in jeden Schadenfall und schließt so manche Regulierungen aus. So natürlich auch bei der Kfz Versicherung, die bei manchen Unfällen nicht leistet. Wie sieht das allerdings mit dem Versicherungsschutz aus, wenn das Auto im Halteverbot steht? Bleibt auch dann der Versicherungsschutz erhalten oder müssen Fahrzeughalter dann einen möglichen Schaden selbst bezahlen?

Antwort

Es besteht kein Grund weshalb eine Kfz Versicherung für einen möglichen Schaden nicht leisten sollte, nur weil das Auto im Halteverbot steht. Der Kfz Versicherungsschutz bleibt also erhalten. Zumal ein Unfall mit einem Auto im Halteverbot eher ein fremdes Fahrzeug ist, welches in das parkende Auto fährt. In diesem Schadenfall müsste sowieso die Kfz Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlen und nicht die eigene Kfz Versicherung leisten. Und die Kfz Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers kann keine Leistung kürzen (da hier keine Mitschuld gegeben ist, es sei denn das Auto würde im Halteverbot eine konkrete Behinderung des Verkehrs darstellen) und muss den Schaden ersetzen.

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