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Besteht die Möglichkeit den Bezugsberechtigten bei einer Lebensversicherung unwiderruflich zu besetzen?
Bei Abschluss einer Lebensversicherung kann der Versicherungsnehmer ja einen Bezugsberechtigten auswählen. Dieser erhält in dem Fall des Todes die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Wie sieht das aber mit der Änderung des Bezugsberechtigten aus? Kann diese Person jederzeit ausgetauscht werden? Oder besteht die Möglichkeit den Bezugsberechtigten bei einer Lebensversicherung unwiderrufliche zu besetzen? Wird eine Änderung des Bezugsberechtigen der entsprechenden Person über die Lebensversicherung mitgeteilt?
Antwort
Versicherungsnehmer haben bei einer Lebensversicherung die Möglichkeit einen widerruflichen und unwiderruflichen Bezugsberechtigten zu bestimmten. Bei dem unwiderruflichen Bezugsberechtigten kann eine Änderung nur mit der Zustimmung der entsprechenden Person erfolgen. Der Versicherungsnehmer hat hier keine Änderungsmöglichkeit. Dies wird immer dann gemacht, wenn das Geld aus einer Lebensversicherung einer Person garantiert zufließen soll (wird gerne bei Unternehmen gemacht oder zur Betrieblichen Altersvorsorge).
Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für eine widerruflichen Bezugsberechtigten, so kann er diese Person ändern. Die Versicherung informiert die Personen welche als bezugsberechtigte Person eingetragen werden, nicht.
Allerdings sollten sich Interessenten ernsthaft Gedanken darüber machen, ob eine Lebensversicherung das richtige Produkt ist. Sollen Hinterbliebene finanzielle abgesichert werden oder ein Betrieb für den Tod eines Geschäftsführers finanziell gesichert sein, empfiehlt sich eher eine Risikolebensversicherung. Hier können auch höhere Versicherungssummen zu einem fairen Beitrags versichert werden (da kein Sparanteil im Beitrag enthalten ist).
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