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Benötigt ein Stipendiat der promoviert eine extra Unfallversicherung?
Wenn ein Stipendiat promoviert und an seiner Uni auch noch ein Büro besitzt, wie sieht das dann mit seinem Unfallversicherungsschutz aus? Immerhin bezahlt ein Stipendiat ja keinen Sozialversicherungsbeitrag, weshalb die Gesetzliche Unfallversicherung für diesen doch nicht greifen dürfte? Oder handelt es sich bei einem Stipendiat um eine Art Beschäftigung, dass auch hier die Gesetzliche Unfallversicherung Ihren Schutz bietet? Wenn nicht, benötigt dann ein Stipendiat eine extra Unfallversicherung?
Antwort
Die Gesetzliche Unfallversicherung gilt auch für Stipendiaten. Dies ist eine Sonderregelung und hat nichts mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu tun. Allerdings gilt die Voraussetzung, dass der Stipendiat keiner abhängigen Beschäftigung verpflichtet ist (das Stipendium wurde uneigennützig vergeben). Also greift während der Zeit in der Universität auch der Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Ob dieser Schutz allerdings ausreichend ist, darf durchaus angezweifelt werden.
Die meisten Unfälle ereignen sich nach wie vor nicht auf der Arbeit oder in der Universität, sondern in der Freizeit. Sollte hier ein Unfall zu schlimmen Folgen führen, kann nur eine Private Unfallversicherung einen ausreichenden finanziellen Versicherungsschutz gewähren. Zudem sollten sich Stipendiaten unbedingt über eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung Gedanken machen. Es empfiehlt sich unbedingt der Abschluss dieser Versicherung, da diese für einen möglichen dauerhaften Verdienstausfall, eine ausreichend hohe finanzielle Absicherung bieten kann. Sollte es beispielsweise durch einen Unfall in der Freizeit zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit kommen, greift hier der Schutz der Privaten BU Versicherung und diese bezahlt die vereinbarte Rente aus. Eine Unfallversicherung kann hier nur eine einmalige Summe anbieten, deren Höhe sich nach dem Grad der erlittenen Invalidität richtet. Eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung kann hier einen umfangreichen Schutz vor einem dauerhaften Verdienstausfall bieten.
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