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Bekommen Pfleger eines Pflegebedürftigen einen Urlaub bezahlt?

Angeblich soll es möglich sein, dass ein Pfleger der sich um einen Pflegebedürftigen kümmert einen Urlaub von einer Versicherung bekommt. Ist dies richtig? Bekommen Pfleger eines Pflegebedürftigen einen Urlaub bezahlt? Wenn ja, wo muss dieser beantragt werden? Gibt es hierzu irgendwelche Bedingungen welche für diesen Urlaub erfüllt sein müssen? Wer kümmert sich während des Urlaubs denn dann um den Pflegebedürftigen?

Antwort

Keine Pflegezusatzversicherung und auch nicht die Gesetzliche Pflegeversicherung bezahlen einem Pfleger welcher sich um eine pflegebedürftige Person kümmert einen Urlaub. Hier ist also etwas missverstanden worden. Das was hiermit wohl gemeint ist, dass die Gesetzliche Pflegeversicherung bei einer Pflege durch einen Angehörigen, eine Art Urlaub anerkennt. Übernehmen also Angehörige die Pflege so haben Sie ein Recht darauf, 28 Tage im Jahr in Urlaub zu fahren. Innerhalb dieser Zeit übernimmt die Gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten für einen professionellen Pflegedienst welcher sich in der Zeit des Urlaubs, um den Pflegebedürftigen kümmert. 

Hier gilt es allerdings zu beachten, dass die Gesetzliche Pflegeversicherung hier maximale Höchstsummen für die Bezahlung eines Pflegedienstes vorsieht. Sollten hier Differenzkosten entstehen, müssen diese von den Angehörigen übernommen werden.
 

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